Die Frage nach Gemeinnützigkeit und Spendenquittungen ist ein Thema, das uns seit sieben Jahren begleitet. Um es gleich vorwegzunehmen: Das Glückslokal ist ein eingetragener Verein, jedoch nicht gemeinnützig! Und ja, wir haben probiert, es zu werden. Bereits 2014 haben wir einen Ablehnungsbescheid vom Finanzamt bekommen und auch weitere Beratungen in den Folgejahren führten zum gleichen Ergebnis. Es ist wie es ist, die gemeinnützigen Zwecke sind gesetzlich festgelegt und vor allem erfüllt das Glückslokal eine ganz entscheidende Bedingung nicht: Die Mitgliedsbeiträge werden nicht selbstlos entrichtet. Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit, sich – sofern gewünscht – im Glückslokal schöne Second-Hand-Dinge auszusuchen und mitzunehmen. Dieser persönliche Vorteil, der sich aus der Mitgliedschaft ergibt, schließt jedoch Selbstlosigkeit aus.

Auch wenn eine Sharing-Community in dieser Form nicht gemeinnützig ist, finden wir das Angebot trotzdem gut und wichtig und möchten es gerne genauso beibehalten. Zwischendurch kam die Idee auf, zusätzlich zum Glückslokal einen weiteren Förder-Verein zu gründen, der gemeinnützige Zwecke verfolgen soll. Da jedoch ein gemeinnütziger Verein einen nicht-gemeinnützigen Verein nicht direkt finanziell supporten kann, werden wir einen anderen Weg gehen. Vielleicht ergeben sich ja schöne Kooperationen mit gemeinnützigen und förderfähigen Institutionen, die Lust auf Projekt-Partnerschaften mit uns haben? Wir sind für Vorschläge offen!

Gemeinnützigkeit

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